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Gemäß dem Gesetz vom 16. Mai 2023 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019, das darauf abzielt, Personen zu schützen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden oder dessen Anwendung unterlassen, etabliert BUTZEMILLEN ein spezielles Meldesystem für Hinweisgeber (Whistleblower).
In Zusammenarbeit mit SEEZAM hat BUTZEMILLEN einen dedizierten Meldekanal geschaffen, der die Einhaltung der genannten Gesetzgebung sicherstellt und absolute Vertraulichkeit gewährleistet. Der Hinweisgeber kann somit, wenn gewünscht, anonym jeden Verstoß (Whistleblowing) gegen nationales oder europäisches Recht im Kontext der beruflichen Aktivitäten von BUTZEMILLEN unter folgendem Link melden:
Durch die Nutzung dieses Meldekanals verpflichtet sich BUTZEMILLEN, den Hinweisgeber zu schützen und die Meldungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Fristen zu bearbeiten. Insbesondere erhält der Hinweisgeber innerhalb von 7 Werktagen nach Einreichung seiner Meldung eine Empfangsbestätigung und wird über die Untersuchungsergebnisse im Zusammenhang mit seiner Warnung informiert. Es sei darauf hingewiesen, dass dieser Meldekanal ausschließlich Whistleblowing im Sinne des Gesetzes vom 16. Mai 2023 betrifft und nicht als Kommunikationsweg für andere Arten von Beschwerden dient.